Sie haben endlich den Richtigen auf der Online Dating Plattform kennengelernt! Sie sind frisch verliebt und mit Ihrem Schatz läuft es grossartig. Sie spüren, dass Sie das Zeug zum Traumpaar haben. Natürlich gehen Sie nicht mehr online, denn Sie haben ihn ja bereits gefunden.

Und plötzlich bekommen Sie von Parship, eDarling oder ElitePartner die Mitteilung, dass Ihr Vertrag für 6 Monate oder sogar ein Jahr automatisch verlängert wurde - weil Sie den Vertrag gemäss AGB nicht rechtzeitig gekündigt haben...

Wie Sie wissen, war ich in meinem „früheren Leben" Juristin und Anwältin. Dadurch ist es mir in Fleisch und Blut übergegangen, die AGB jeweils gut durchzulesen. Ich kann es jedoch sehr gut verstehen, wenn Sie vieles lieber tun, als zehn Seiten Kleingedrucktes zu lesen! Und dennoch muss ich Sie mit diesem leidigen Thema Kündigung belästigen, denn ich habe gerade eben wieder von einer Betroffenen gehört, die in die Falle der automatischen Vertragsverlängerung bei einer der grossen Online Partnervermittlungen getappt ist. Und das ist nicht nur höchst ärgerlich, sondern es kostet auch viel Geld.

Deshalb habe ich heute für Sie ausnahmsweise wieder mal meinen Juristinnen-Hut aufgesetzt und gebe Ihnen in diesem Blogartikel einen einfachen Tipp, wie Sie die Kündigungsfalle mit automatischer Vertragsverlängerung bei den Online Partnervermittlungen vermeiden können. Damit wir uns wieder auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: die Liebe.

Leider ist die Rechtslage zur Gültigkeit einer automatischen Vertragsverlängerung bei nicht rechtzeitiger Kündigung noch nicht in allen deutschsprachigen Ländern eindeutig geklärt. In der Schweiz beispielsweise wird eine automatische Verlängerung des Vertrages bei Online Partnervermittlungen in aller Regel als ungültig erachtet und es wird ein jederzeitiges Kündigungsrecht bejaht. In Deutschland ist diese Frage noch vom Bundesgerichtshof zu entscheiden, was noch einige Zeit dauern könnte.

Aber auch mit der Rechtslage in der Schweiz sind Sie noch nicht aus dem Schneider! Zwar wird, wie gesagt, von den Gerichten in der Regel eine automatische Vertragsverlängerung als ungültig erachtet und ein jederzeitiges Kündigungsrecht bei Online Partnervermittlungen geschützt. Allerdings müssen Sie dann die Leistungen, die Sie bis zur Kündigung bezogen haben, bezahlen. Es ist schon vorgekommen, dass eine Online Dating Plattform in einem solchen Fall für die automatische Auswertung des Persönlichkeitsprofils 59 Euro, für jede gesendete Nachricht 15 Euro und für jede gelesene Nachricht 35 Euro in Rechnung gestellt hat. Und das geht ins Geld! Ob das nun als eine Umgehung des Widerrufsrechts angesehen werden kann oder nicht, ist ebenfalls noch von höchster Stelle zu entscheiden.

Ich empfehle Ihnen, sich vor Vertragsschluss gut zu überlegen, für wie lange Sie sich gegenüber der Online Partnervermittlung vertraglich binden wollen. Die Durchsetzung eines jederzeitigen Kündigungsrechts kann, wie beschrieben, problematisch sein und könnte Sie einiges an Geld und Nerven kosten.

Da ich langjährige Erfahrung an einem Gericht habe, weiss ich eines mit Sicherheit:

Sie wollen keinen Rechtsstreit vor Gericht ausfechten oder sich monatelang mit Anwälten auseinandersetzen!

Wie Sie aus meinem Buch SIE SUCHT IHN wissen, empfehle ich Ihnen, eine 6-monatige Mitgliedschaft bei einer Online Partnervermittlung abzuschliessen. Verlängern können Sie immer!

Der folgende Tipp bewahrt Sie zwar nicht davor, kurz in die AGB zu schauen, aber er schützt Sie garantiert davor, die Kündigungsfrist zu verpassen und in die Falle einer automatischen Vertragsverlängerung zu tappen:

Kündigen Sie Ihre Mitgliedschaft sofort nach Vertragsschluss wieder auf Ende der vereinbarten 6-monatigen Laufzeit.

Schauen Sie sich die jeweiligen AGB zum Thema Kündigung genau an, denn sowohl Kündigungsfrist als auch Kündigungsform variieren bei den verschiedenen Anbietern. Sie finden die AGB bei Parship, eDarling und ElitePartner jeweils ganz unten auf der Startseite, bevor Sie sich einloggen.

ElitePartner beispielsweise akzeptiert nur eine Kündigung per Fax oder Brief mit eigenhändiger Unterschrift. Sie kündigen bei Elite am besten mittels eingeschriebenem Brief mit Rückschein.

Halten Sie sich unbedingt an die von Ihrem Anbieter in den AGB bestimmte Kündigungsform.

Wenn Sie diesen Trick anwenden, binden Sie sich nur für die von Ihnen abgeschlossene Vertragsdauer von 6 Monaten und laufen garantiert nicht in die Falle einer automatischen Vertragsverlängerung. Wenn Ihr Vertrag bereits einige Zeit läuft, dann würde ich ihn in den nächsten Tagen sicherheitshalber auf Ende der Laufzeit kündigen.

So gibt es für Sie kein böses Erwachen, und Sie können sich unbeschwert der Suche nach Ihrem Traummann und dem Spiel des Flirtens und der Liebe widmen. Viel Spass dabei!


Auf die Liebe und auf Sie!

Ihre Rosemarie Ballmer


PS: Mehr Tipps zu diesem Thema finden Sie in meinem Blogartikel "Internet-Partnervermittler lockt Kunden in die Preisfalle"​.