Den Richtigen finden

Rosemarie zeigt brillanten, bewussten Frauen, die schon lange keine befriedigende Liebesbeziehung mehr hatten, wie sie ihre natürlichen inneren Ressourcen nutzen, um den richtigen Mann anzuziehen & gemeinsam unendlich glücklich zu werden.
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Online Partnervermittlung Kündigung und Kündigungsfalle bei Parship, eDarling und ElitePartner

Online Partnervermittlung Kündigung und Kündigungsfalle bei Parship, eDarling und ElitePartner

Sie haben endlich den Richtigen auf der Online Dating Plattform kennengelernt! Sie sind frisch verliebt und mit Ihrem Schatz läuft es grossartig. Sie spüren, dass Sie das Zeug zum Traumpaar haben. Natürlich gehen Sie nicht mehr online, denn Sie haben ihn ja bereits gefunden.

Und plötzlich bekommen Sie von Parship, eDarling oder ElitePartner die Mitteilung, dass Ihr Vertrag für 6 Monate oder sogar ein Jahr automatisch verlängert wurde - weil Sie den Vertrag gemäss AGB nicht rechtzeitig gekündigt haben...

Wie Sie wissen, war ich in meinem „früheren Leben" Juristin und Anwältin. Dadurch ist es mir in Fleisch und Blut übergegangen, die AGB jeweils gut durchzulesen. Ich kann es jedoch sehr gut verstehen, wenn Sie vieles lieber tun, als zehn Seiten Kleingedrucktes zu lesen! Und dennoch muss ich Sie mit diesem leidigen Thema Kündigung belästigen, denn ich habe gerade eben wieder von einer Betroffenen gehört, die in die Falle der automatischen Vertragsverlängerung bei einer der grossen Online Partnervermittlungen getappt ist. Und das ist nicht nur höchst ärgerlich, sondern es kostet auch viel Geld.

Deshalb habe ich heute für Sie ausnahmsweise wieder mal meinen Juristinnen-Hut aufgesetzt und gebe Ihnen in diesem Blogartikel einen einfachen Tipp, wie Sie die Kündigungsfalle mit automatischer Vertragsverlängerung bei den Online Partnervermittlungen vermeiden können. Damit wir uns wieder auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: die Liebe.

Leider ist die Rechtslage zur Gültigkeit einer automatischen Vertragsverlängerung bei nicht rechtzeitiger Kündigung noch nicht in allen deutschsprachigen Ländern eindeutig geklärt. In der Schweiz beispielsweise wird eine automatische Verlängerung des Vertrages bei Online Partnervermittlungen in aller Regel als ungültig erachtet und es wird ein jederzeitiges Kündigungsrecht bejaht. In Deutschland ist diese Frage noch vom Bundesgerichtshof zu entscheiden, was noch einige Zeit dauern könnte.

Aber auch mit der Rechtslage in der Schweiz sind Sie noch nicht aus dem Schneider! Zwar wird, wie gesagt, von den Gerichten in der Regel eine automatische Vertragsverlängerung als ungültig erachtet und ein jederzeitiges Kündigungsrecht bei Online Partnervermittlungen geschützt. Allerdings müssen Sie dann die Leistungen, die Sie bis zur Kündigung bezogen haben, bezahlen. Es ist schon vorgekommen, dass eine Online Dating Plattform in einem solchen Fall für die automatische Auswertung des Persönlichkeitsprofils 59 Euro, für jede gesendete Nachricht 15 Euro und für jede gelesene Nachricht 35 Euro in Rechnung gestellt hat. Und das geht ins Geld! Ob das nun als eine Umgehung des Widerrufsrechts angesehen werden kann oder nicht, ist ebenfalls noch von höchster Stelle zu entscheiden.

Ich empfehle Ihnen, sich vor Vertragsschluss gut zu überlegen, für wie lange Sie sich gegenüber der Online Partnervermittlung vertraglich binden wollen. Die Durchsetzung eines jederzeitigen Kündigungsrechts kann, wie beschrieben, problematisch sein und könnte Sie einiges an Geld und Nerven kosten.

Da ich langjährige Erfahrung an einem Gericht habe, weiss ich eines mit Sicherheit:

Sie wollen keinen Rechtsstreit vor Gericht ausfechten oder sich monatelang mit Anwälten auseinandersetzen!

Wie Sie aus meinem Buch SIE SUCHT IHN wissen, empfehle ich Ihnen, eine 6-monatige Mitgliedschaft bei einer Online Partnervermittlung abzuschliessen. Verlängern können Sie immer!

Der folgende Tipp bewahrt Sie zwar nicht davor, kurz in die AGB zu schauen, aber er schützt Sie garantiert davor, die Kündigungsfrist zu verpassen und in die Falle einer automatischen Vertragsverlängerung zu tappen:

Kündigen Sie Ihre Mitgliedschaft sofort nach Vertragsschluss wieder auf Ende der vereinbarten 6-monatigen Laufzeit.

Schauen Sie sich die jeweiligen AGB zum Thema Kündigung genau an, denn sowohl Kündigungsfrist als auch Kündigungsform variieren bei den verschiedenen Anbietern. Sie finden die AGB bei Parship, eDarling und ElitePartner jeweils ganz unten auf der Startseite, bevor Sie sich einloggen.

ElitePartner beispielsweise akzeptiert nur eine Kündigung per Fax oder Brief mit eigenhändiger Unterschrift. Sie kündigen bei Elite am besten mittels eingeschriebenem Brief mit Rückschein.

Halten Sie sich unbedingt an die von Ihrem Anbieter in den AGB bestimmte Kündigungsform.

Wenn Sie diesen Trick anwenden, binden Sie sich nur für die von Ihnen abgeschlossene Vertragsdauer von 6 Monaten und laufen garantiert nicht in die Falle einer automatischen Vertragsverlängerung. Wenn Ihr Vertrag bereits einige Zeit läuft, dann würde ich ihn in den nächsten Tagen sicherheitshalber auf Ende der Laufzeit kündigen.

So gibt es für Sie kein böses Erwachen, und Sie können sich unbeschwert der Suche nach Ihrem Traummann und dem Spiel des Flirtens und der Liebe widmen. Viel Spass dabei!


Auf die Liebe und auf Sie!

Ihre Rosemarie Ballmer


PS: Mehr Tipps zu diesem Thema finden Sie in meinem Blogartikel "Internet-Partnervermittler lockt Kunden in die Preisfalle"​.



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Kommentare 48

Gäste - Nadine am Montag, 17. Juni 2019 09:25

Ich hab heute mit Erschrecken festgestellt, dass ich "zu spät" zum Kündigen von ElitePartner bin. Ende diesen Monats läuft die Mitglischaft aus.
Was kann ich nun machen, dass ich nicht 12 Monate zahlen muss? Ich hatte ein 6 Monats Abo.Ich werde heute trotz allem die Küdnigung per Einschreiben raus schicken.

Doch, was mache, ich wenn die einfach verlängern? Abbuchen können sie es eh nicht von der Karte...die ist schon am Limit.

Au Mann, ich ärger so über mich selber.

Ich hab heute mit Erschrecken festgestellt, dass ich "zu spät" zum Kündigen von ElitePartner bin. Ende diesen Monats läuft die Mitglischaft aus. Was kann ich nun machen, dass ich nicht 12 Monate zahlen muss? Ich hatte ein 6 Monats Abo.Ich werde heute trotz allem die Küdnigung per Einschreiben raus schicken. Doch, was mache, ich wenn die einfach verlängern? Abbuchen können sie es eh nicht von der Karte...die ist schon am Limit. Au Mann, ich ärger so über mich selber.
Rosemarie am Samstag, 16. Februar 2019 10:47

Leider passiert es immer noch jeden Tag, dass Online Partnersuchende von der Dating Plattform, die sie sich hoffnungsvoll ausgesucht und für die sie gutes Geld bezahlt haben, abgezockt werden und ein böses Erwachen mit teuren Vertragsverlängerungen erleben, die sie gar nie wollten.

Bevor du deine Kreditkarte zückst und dich auf einer Online Dating Plattform anmeldest, solltest du auch folgenden Blogartikel lesen, in dem ich von einer weiteren Preisfalle berichte:
https://www.rosemarieballmer.ch/blog/internet-partnervermittler-lockt-kunden-in-die-preisfalle

Alles Liebe - Rosemarie

Leider passiert es immer noch jeden Tag, dass Online Partnersuchende von der Dating Plattform, die sie sich hoffnungsvoll ausgesucht und für die sie gutes Geld bezahlt haben, abgezockt werden und ein böses Erwachen mit teuren Vertragsverlängerungen erleben, die sie gar nie wollten. Bevor du deine Kreditkarte zückst und dich auf einer Online Dating Plattform anmeldest, solltest du auch folgenden Blogartikel lesen, in dem ich von einer weiteren Preisfalle berichte: https://www.rosemarieballmer.ch/blog/internet-partnervermittler-lockt-kunden-in-die-preisfalle Alles Liebe - Rosemarie
Gäste - Darla am Freitag, 15. März 2019 19:40

Liebe Rosemarie,

Ich habe Parship schon gekündigt habe nach dem Frist, und nach dem Briefterror sie haben mich 3 Monaten in Ruhe gelassen. Jetzt habe ich per Email einen Brief von Ideal Payment bekommen mit Zahlungsaufforderung. Sie konnten mir nicht der Brief per Post schicken weil ich meine Nachname verändert hat.
Könnten Sie mir bitte raten was soll ich jetzt machen. Soll ich diese Inkasso Firma meine richtige Name schicken oder - was sollte das beinhalten? Oder soll ich nichts unternehmen weil sie kann mich nicht erreichen, aber wenn sie eine Betreibung einleiten dann kann ich nicht Rechtsvorschlag erheben. Ich bin ahnungslos und habe nur 5 Tage etwas zu machen. Ich bin auf der Meinung das ich Parship nichts schulden. Das Briefterror beginnt nochmals. Bitte helfen Sie mir mit Rat so ich kann diese hinter mir lassen kann!

Mit freundlichen Grüssen, Darla

Liebe Rosemarie, Ich habe Parship schon gekündigt habe nach dem Frist, und nach dem Briefterror sie haben mich 3 Monaten in Ruhe gelassen. Jetzt habe ich per Email einen Brief von Ideal Payment bekommen mit Zahlungsaufforderung. Sie konnten mir nicht der Brief per Post schicken weil ich meine Nachname verändert hat. Könnten Sie mir bitte raten was soll ich jetzt machen. Soll ich diese Inkasso Firma meine richtige Name schicken oder - was sollte das beinhalten? Oder soll ich nichts unternehmen weil sie kann mich nicht erreichen, aber wenn sie eine Betreibung einleiten dann kann ich nicht Rechtsvorschlag erheben. Ich bin ahnungslos und habe nur 5 Tage etwas zu machen. Ich bin auf der Meinung das ich Parship nichts schulden. Das Briefterror beginnt nochmals. Bitte helfen Sie mir mit Rat so ich kann diese hinter mir lassen kann! Mit freundlichen Grüssen, Darla
Rosemarie am Sonntag, 17. März 2019 09:06

Liebe Darla

Den Entscheid, wie du dich verhalten sollst, kann ich dir nicht abnehmen.

Wenn du mich fragst, was ich an deiner Stelle tun würde, dann wäre das folgendes:

Ich würde der Inkassofirma sicher nicht antworten und schon gar nicht meinen neuen Namen mitteilen. Denn wenn du deinen Nachnamen geändert hast und nicht per Post erreichbar bist, kannst du auch nicht betrieben werden. Eine Betreibung per E-Mail ist in der Schweiz nicht möglich, das geht nur per Post. Die Chance besteht natürlich, dass die Inkassofirma deinen neuen Namen herausbekommt und dich dann beitreibt, aber dann hast du immer noch Gelegenheit, Rechtsvorschlag zu erheben.

Ich würde mich sogar überlegen, deine E-Mail Adresse, die die Inkassofirma hat, zu ändern (die bisherige zu löschen). Solange die Inkassofirma deinen neuen Namen nicht hat, bist du vor weiteren Belästigungen erst einmal sicher.

Wie gesagt, kann ich dir deinen Entscheid, wie du dich verhalten sollst, nicht abnehmen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich dir empfehlen, sie beizuziehen. Du kannst dir auch überlegen, eine Anwältin oder einen Anwalt zu kontaktieren.

Ich drücke dir den Daumen, dass du bald Ruhe hast!

Alles Liebe - Rosemarie

Liebe Darla Den Entscheid, wie du dich verhalten sollst, kann ich dir nicht abnehmen. Wenn du mich fragst, was ich an deiner Stelle tun würde, dann wäre das folgendes: Ich würde der Inkassofirma sicher nicht antworten und schon gar nicht meinen neuen Namen mitteilen. Denn wenn du deinen Nachnamen geändert hast und nicht per Post erreichbar bist, kannst du auch nicht betrieben werden. Eine Betreibung per E-Mail ist in der Schweiz nicht möglich, das geht nur per Post. Die Chance besteht natürlich, dass die Inkassofirma deinen neuen Namen herausbekommt und dich dann beitreibt, aber dann hast du immer noch Gelegenheit, Rechtsvorschlag zu erheben. Ich würde mich sogar überlegen, deine E-Mail Adresse, die die Inkassofirma hat, zu ändern (die bisherige zu löschen). Solange die Inkassofirma deinen neuen Namen nicht hat, bist du vor weiteren Belästigungen erst einmal sicher. Wie gesagt, kann ich dir deinen Entscheid, wie du dich verhalten sollst, nicht abnehmen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich dir empfehlen, sie beizuziehen. Du kannst dir auch überlegen, eine Anwältin oder einen Anwalt zu kontaktieren. Ich drücke dir den Daumen, dass du bald Ruhe hast! Alles Liebe - Rosemarie
Gäste - Mari am Dienstag, 10. April 2018 19:09

Hallo Ph. Meier,

Vielen Dank für die ausführliche antwort. Gerne möchte ich noch dazu sagen, ich habe meine Kreditkarte sperren lassen wegen Missbrauch und erhalte eine neue, ist auf dem weg. Daher vermute ich, dass Parship nicht mehr abbuchen kann.

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Betreibung möchte ich eher vermeiden.

Wie lange ist Dein Fall her bzw die Weigerung der Zahlung? Ich finde es unmöglich, dass obwohl Du rechtzeitig gekündigt hast, noch unverschämter Weise Geld von Parship gefordert wird!


Hallo Ph. Meier, Vielen Dank für die ausführliche antwort. Gerne möchte ich noch dazu sagen, ich habe meine Kreditkarte sperren lassen wegen Missbrauch und erhalte eine neue, ist auf dem weg. Daher vermute ich, dass Parship nicht mehr abbuchen kann. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Betreibung möchte ich eher vermeiden. Wie lange ist Dein Fall her bzw die Weigerung der Zahlung? Ich finde es unmöglich, dass obwohl Du rechtzeitig gekündigt hast, noch unverschämter Weise Geld von Parship gefordert wird!
Rosemarie am Sonntag, 15. April 2018 12:11

Gut gemacht, das du deine Kreditkarte sofort hast sperren lassen, Mari!
Ich hoffe sehr, dass dir die Betreibung erspart bleibt, und wäre froh, wenn du uns auf dem Laufenden halten könntest. Denn davon können viele andere profitieren.

Ich drücke dir ganz fest den Daumen!

Gut gemacht, das du deine Kreditkarte sofort hast sperren lassen, Mari! Ich hoffe sehr, dass dir die Betreibung erspart bleibt, und wäre froh, wenn du uns auf dem Laufenden halten könntest. Denn davon können viele andere profitieren. Ich drücke dir ganz fest den Daumen!
Gäste - Ph. Meier am Dienstag, 10. April 2018 16:13

Hallo Mari

Deine Kreditkarte ist wohl nicht gesperrt, sondern hat einfach die Kreditlimite überschritten.
Mir ist die genau gleiche Geschichte passiert mit dem 1/2 Jahres-Abo (obwohl ich rechtzeitig gekündigt hatte).
Nun einfach:
1. Kreditkartenherausgeber kontaktieren und Sachverhalt schildern. Er wird dir ein Beanstandungsformular zukommen lassen (oder Link dazu), welches du ausfüllen und mit all deinen Beweisen (E-Mail-Verkehr, erneute Kündigung (per Fax am am Besten)etc.) einsenden.
2. Falls Kreditkartenherausgeber Beschwerde annimmt (in meinem Falle war dem so) wird er den Betrag von der PE Digital GmbH Hausbank zurückfordern und dir wieder gut schreiben.
3. Dann fängt die langwierige Einschüchterungsphase seitens PE Digital GmbH an. Zahlungsaufforderung, danach "Drohung" mit zusätzlichen teuren Gebühren. -> Am besten nochmals mit Standard-Nichteingehen-auf-Aufforderung-Email antworten mit Verweis auf Schweizer Rechtslage (106 OR). Und dass man nicht mehr reagiere.
4. Irgendwann mal kommt vom Inkassobüro (In meinem Fall ideal-payment.ch) Zahlungsaufforderung. Und einer rechtlichen Argumentation welche aber nicht vor Gericht stand hält.
5. Nochmals mit Standard-Nichteingehen-auf-Aufforderung-Email antworten mit Verweis auf Schweizer Rechtslage (106 OR). Und dass man nicht mehr reagiere. Und Rechtsvorschlag auf eine Betreibung mache. Und falls weitergezogen wird Rechtschutzversicherung mit dem Fall beauftrage.
Ich bin in der guten Lage dass es mir egal ist ob ich betrieben werde bzgl. Betreibungseintrag. Aber wohl auch wenn man erklären müsste woher der Eintrag kommt (Parship).

Das ist mein Stand der Dinge... Warte auf Betreibung, um Rechtsvorschlag zu erheben.

Hallo Mari Deine Kreditkarte ist wohl nicht gesperrt, sondern hat einfach die Kreditlimite überschritten. Mir ist die genau gleiche Geschichte passiert mit dem 1/2 Jahres-Abo (obwohl ich rechtzeitig gekündigt hatte). Nun einfach: 1. Kreditkartenherausgeber kontaktieren und Sachverhalt schildern. Er wird dir ein Beanstandungsformular zukommen lassen (oder Link dazu), welches du ausfüllen und mit all deinen Beweisen (E-Mail-Verkehr, erneute Kündigung (per Fax am am Besten)etc.) einsenden. 2. Falls Kreditkartenherausgeber Beschwerde annimmt (in meinem Falle war dem so) wird er den Betrag von der PE Digital GmbH Hausbank zurückfordern und dir wieder gut schreiben. 3. Dann fängt die langwierige Einschüchterungsphase seitens PE Digital GmbH an. Zahlungsaufforderung, danach "Drohung" mit zusätzlichen teuren Gebühren. -> Am besten nochmals mit Standard-Nichteingehen-auf-Aufforderung-Email antworten mit Verweis auf Schweizer Rechtslage (106 OR). Und dass man nicht mehr reagiere. 4. Irgendwann mal kommt vom Inkassobüro (In meinem Fall ideal-payment.ch) Zahlungsaufforderung. Und einer rechtlichen Argumentation welche aber nicht vor Gericht stand hält. 5. Nochmals mit Standard-Nichteingehen-auf-Aufforderung-Email antworten mit Verweis auf Schweizer Rechtslage (106 OR). Und dass man nicht mehr reagiere. Und Rechtsvorschlag auf eine Betreibung mache. Und falls weitergezogen wird Rechtschutzversicherung mit dem Fall beauftrage. Ich bin in der guten Lage dass es mir egal ist ob ich betrieben werde bzgl. Betreibungseintrag. Aber wohl auch wenn man erklären müsste woher der Eintrag kommt (Parship). Das ist mein Stand der Dinge... Warte auf Betreibung, um Rechtsvorschlag zu erheben.
Gäste - Guest am Mittwoch, 16. Dezember 2020 13:31

Hello, I am in the same situation with Parship, step 5, I have written to them ( Ideal Payment ) and explained that I cancelled my contract with Parship within 12 hours after signing. My credit card refunded money, but my data was sold to the debt collectors ( Ideal Payment). What shall I do? Parship acts illegally, not respecting their own cancelation conditions. What can I do? I have all documents to prove. I am not in a position to go with debt enforcement entry.
Thank you.

Hello, I am in the same situation with Parship, step 5, I have written to them ( Ideal Payment ) and explained that I cancelled my contract with Parship within 12 hours after signing. My credit card refunded money, but my data was sold to the debt collectors ( Ideal Payment). What shall I do? Parship acts illegally, not respecting their own cancelation conditions. What can I do? I have all documents to prove. I am not in a position to go with debt enforcement entry. Thank you.
Gäste - Michu am Dienstag, 06. November 2018 21:16

Hallo ... ich habe jetzt den selben problem aber ich habe direkt mein anwalt damit beauftragt....ich mochte gerne mal wissen wie ist der stand jetzt bei dir .... merci

Hallo ... ich habe jetzt den selben problem aber ich habe direkt mein anwalt damit beauftragt....ich mochte gerne mal wissen wie ist der stand jetzt bei dir .... merci ;)
Rosemarie am Sonntag, 15. April 2018 12:09

Herzlichen Dank fürs Teilen deiner Erfahrungen, Ph. Ich hoffe, dass dir die Betreibung erspart bleibt. Denn so einen Blödsinn sollten Parship, Elite und andere nicht nötig haben. Ich hoffe, es gibt bald einen klärenden letztinstanzlichen Gerichtsentscheid, damit wir uns alle wieder dem zuwenden können, das uns im Leben wirklich Spass macht!

Herzlichen Dank fürs Teilen deiner Erfahrungen, Ph. Ich hoffe, dass dir die Betreibung erspart bleibt. Denn so einen Blödsinn sollten Parship, Elite und andere nicht nötig haben. Ich hoffe, es gibt bald einen klärenden letztinstanzlichen Gerichtsentscheid, damit wir uns alle wieder dem zuwenden können, das uns im Leben wirklich Spass macht!
Gäste - Mari am Dienstag, 10. April 2018 11:46

Hallo Rosemarie

ich habe ein abo bei parship abgeschlossen für 6 monate zum halben preis. vor kurzem, habe ich dann parship an geschrieben, dass ich das abo kündigen möchte, damit es nicht automatisch verlängert wird, und zwar 6 wochen vor der Beendigung meines aktuellen abos von 6monaten.

ich habe mir gedacht, dass ich zeitlich richtig liege, da es wohl maximal 1 monat im voraus zu kündigen wäre, vor allem bei einer so geringen laufzeit von 6monaten.

leider habe ich feststellen müssen, dass man 12 Wochen!!!! im vorraus kündigen muss. dies fand ich extrem ungewöhnlich und habe dann auf Deinen Ratschlag im Forum einen Brief der Kündigung mit Gesetzestext an Parship geschickt.

diesen haben sie nicht akzeptiert. und "grosszügigerweise" mir anstelle der sofortigen verlängerung auf ein jahr mit vollen kosten von ca. 860chf, die variante von 6 monaten, allerdings auch wieder zum vollen preis von ca. 480 chf angeboten. ich hab bis Morgen den 11.04. zeit, das unverschämte angebot von parship an zu nehmen, ansonsten muss ich den "Jahresbeitrag" von rund 860chf bezahlen!!! den ich überhaupt nicht möchte.

ich suche keinen partner mehr, und möchte die seite überhaupt nicht nutzen! seit dem ich den Brief per einschreiben gesendet habe, habe ich mich nicht mehr ein geloggt.

ich sehe nicht ein, so viel geld zu bezahlen, für etwas dass ich nicht möchte. es ist schliesslich mein geld. das 6monatige abo ist nicht einmal aus gelaufen und geht noch 1monat, daher kann es wohl nicht möglich sein, dass ich aus einer automatischen verlängerung nicht raus komme????

ich habe parship per email geschrieben, dass sie mir bitte 50% anbieten sollen auf 6monate abo und ich dafür meinen account lösche um alles auf ein minimum zu halten.

Falls jemand noch was zu dem Fall ein fällt. Bitte schnell antworten.

meine kreditkarte ist bereits gesperrt.

Hallo Rosemarie ich habe ein abo bei parship abgeschlossen für 6 monate zum halben preis. vor kurzem, habe ich dann parship an geschrieben, dass ich das abo kündigen möchte, damit es nicht automatisch verlängert wird, und zwar 6 wochen vor der Beendigung meines aktuellen abos von 6monaten. ich habe mir gedacht, dass ich zeitlich richtig liege, da es wohl maximal 1 monat im voraus zu kündigen wäre, vor allem bei einer so geringen laufzeit von 6monaten. leider habe ich feststellen müssen, dass man 12 Wochen!!!! im vorraus kündigen muss. dies fand ich extrem ungewöhnlich und habe dann auf Deinen Ratschlag im Forum einen Brief der Kündigung mit Gesetzestext an Parship geschickt. diesen haben sie nicht akzeptiert. und "grosszügigerweise" mir anstelle der sofortigen verlängerung auf ein jahr mit vollen kosten von ca. 860chf, die variante von 6 monaten, allerdings auch wieder zum vollen preis von ca. 480 chf angeboten. ich hab bis Morgen den 11.04. zeit, das unverschämte angebot von parship an zu nehmen, ansonsten muss ich den "Jahresbeitrag" von rund 860chf bezahlen!!! den ich überhaupt nicht möchte. ich suche keinen partner mehr, und möchte die seite überhaupt nicht nutzen! seit dem ich den Brief per einschreiben gesendet habe, habe ich mich nicht mehr ein geloggt. ich sehe nicht ein, so viel geld zu bezahlen, für etwas dass ich nicht möchte. es ist schliesslich mein geld. das 6monatige abo ist nicht einmal aus gelaufen und geht noch 1monat, daher kann es wohl nicht möglich sein, dass ich aus einer automatischen verlängerung nicht raus komme???? ich habe parship per email geschrieben, dass sie mir bitte 50% anbieten sollen auf 6monate abo und ich dafür meinen account lösche um alles auf ein minimum zu halten. Falls jemand noch was zu dem Fall ein fällt. Bitte schnell antworten. meine kreditkarte ist bereits gesperrt.
Gäste - Philipp Meier am Samstag, 10. Februar 2018 20:18

Hallo Katrin

Genau das Gleiche ist mir Ende letzten Jahres passiert.
Du musst bei deinem Kreditkartenherausgeber die Belastung SOFORT beanstanden. Frag diesen an wie vorzugehen ist. Dabei musst du die Beweise, dass du gekündigt hast beilegen (E-Mail an Parship) und deren Antwort.
Der Kreditkartenherausgeber wird die Zahlung stornieren.
Aber dann erst fängt der Terror von Parship bzw. PE Digital an. Sie werden dir schreiben dass ihre Bank das Geld nicht einziehen konnte, verweisen auf zusätzliche angefallene Gebühren deswegen und drohen. Am besten faxt du nochmals deine Darlegung der gemäss OR 406 korrekten Kündigung. Dann kommt nochmal ein E-Mail vom Kundenservice dass sie bei der Forderung bleiben.
Abwarten. Dann kommt ein automatisch generiertes E-Mail mit nochmals Drohung und Aufforderung zur Zahlung inkl. Bearbeitungsgebühren. Und dass sie sonst an Inkasso weiterleiten.
Das ist mein momentaner Stand. Es wird wohl auf Inkasso Terror, Betreibung und Rechtsvorschlag meinerseits hinauslaufen. Und dann nichts mehr passieren, da sie in der Schweiz wohl auch unterliegen würden. Und ich lebe 5 Jahre mit einem ungerechtfertigten Eintrag im Betreibungsregister...

Hallo Katrin Genau das Gleiche ist mir Ende letzten Jahres passiert. Du musst bei deinem Kreditkartenherausgeber die Belastung SOFORT beanstanden. Frag diesen an wie vorzugehen ist. Dabei musst du die Beweise, dass du gekündigt hast beilegen (E-Mail an Parship) und deren Antwort. Der Kreditkartenherausgeber wird die Zahlung stornieren. Aber dann erst fängt der Terror von Parship bzw. PE Digital an. Sie werden dir schreiben dass ihre Bank das Geld nicht einziehen konnte, verweisen auf zusätzliche angefallene Gebühren deswegen und drohen. Am besten faxt du nochmals deine Darlegung der gemäss OR 406 korrekten Kündigung. Dann kommt nochmal ein E-Mail vom Kundenservice dass sie bei der Forderung bleiben. Abwarten. Dann kommt ein automatisch generiertes E-Mail mit nochmals Drohung und Aufforderung zur Zahlung inkl. Bearbeitungsgebühren. Und dass sie sonst an Inkasso weiterleiten. Das ist mein momentaner Stand. Es wird wohl auf Inkasso Terror, Betreibung und Rechtsvorschlag meinerseits hinauslaufen. Und dann nichts mehr passieren, da sie in der Schweiz wohl auch unterliegen würden. Und ich lebe 5 Jahre mit einem ungerechtfertigten Eintrag im Betreibungsregister...
Gäste - katrin am Samstag, 10. Februar 2018 17:03

Liebe Rosemarie

Herzlichen Dank für Deine wertvollen Tipps und Deine tolle Homepage!

Mache gerade eine ähnliche Erfahrung mit Parship in der Schweiz. Hatte eine 6-monatige Mitgliedschaft abgeschlossen und Anfang Dezember 4 Wochen vor Ablauf gekündigt - allerdings nur per Email nicht per Einschreiben. In den AGB konnte ich nicht finden, dass dies nötig ist. Parship hat per Email geantwortet und will die Kündigung nicht akzeptieren, weil diese angeblich "nicht fristgerecht" eingegangen ist, dabei wird in den AGB nichts Genaues in Bezug auf eine Frist erwähnt. Habe mich auf Artikel 406 OR berufen, was Parship anders sieht. Nach dem 12.12.2017 habe ich nichts mehr gehört bzw. gelesen von dem Gesindel. Nun mache heute meine Kreditkartenabrechnung auf und was sehe ich? Parship hat mir Im Januar CHF 838.80 abgebucht. Ich überlege mir gerade den Betrag zurück zu fordern und meine Kreditkarte bei meiner Bank abzumelden. Weisst Du wie man da vorgehen sollte? Muss Parship es mir zurück buchen?

Was mich auch interessieren würde, ob meine Auffassung Deiner Meinung nach richtig ist, dass wenn eine schriftliche Kündigung verlangt wird auch eine Kündigung per Email ausreichen müsste.

Auf Deine Meinung bin ich sehr gespannt.

VG Katrin

Liebe Rosemarie Herzlichen Dank für Deine wertvollen Tipps und Deine tolle Homepage! Mache gerade eine ähnliche Erfahrung mit Parship in der Schweiz. Hatte eine 6-monatige Mitgliedschaft abgeschlossen und Anfang Dezember 4 Wochen vor Ablauf gekündigt - allerdings nur per Email nicht per Einschreiben. In den AGB konnte ich nicht finden, dass dies nötig ist. Parship hat per Email geantwortet und will die Kündigung nicht akzeptieren, weil diese angeblich "nicht fristgerecht" eingegangen ist, dabei wird in den AGB nichts Genaues in Bezug auf eine Frist erwähnt. Habe mich auf Artikel 406 OR berufen, was Parship anders sieht. Nach dem 12.12.2017 habe ich nichts mehr gehört bzw. gelesen von dem Gesindel. Nun mache heute meine Kreditkartenabrechnung auf und was sehe ich? Parship hat mir Im Januar CHF 838.80 abgebucht. Ich überlege mir gerade den Betrag zurück zu fordern und meine Kreditkarte bei meiner Bank abzumelden. Weisst Du wie man da vorgehen sollte? Muss Parship es mir zurück buchen? Was mich auch interessieren würde, ob meine Auffassung Deiner Meinung nach richtig ist, dass wenn eine schriftliche Kündigung verlangt wird auch eine Kündigung per Email ausreichen müsste. Auf Deine Meinung bin ich sehr gespannt. VG Katrin
Rosemarie am Sonntag, 11. Februar 2018 10:59

Liebe Katrin

Soviel ich weiss, musst du bei Parship 12 Wochen vor Ablauf der Mitgliedschaft kündigen, damit sich der Vertrag nicht automatisch verlängert. Du hast bloss 4 Wochen vor Ablauf gekündigt. Hier findest du mehr dazu: http://www.parship-info.ch/parship-kuendigen/

Du kennst meine Meinung aus diesem Blog Artikel: Ich bin der Auffassung, dass auch für Parship das federzeitige Kündigungsrecht gilt. Parship teilt diese Auffassung nicht.

Wie das Philipp Meier schon geschrieben hat, musst du die Belastung bei deiner Kreditkartenfirma sofort beanstanden. Das ist ein schriftliches Formular, das du ausfüllen musst. Wenn du das Formular auf der Webseite deines Kreditkartenherausgebers nicht findest, dann kannst du dort auch anrufen und sie helfen dir weiter. Du musst mit dem Formular auch die entsprechenden Belege einreichen, dass die Abbuchung zu Unrecht erfolgt ist (deine Kündigung, dein Verweis auf das jederzeitige Kündigungsrecht nach Art. 406d Ziff. 7 OR, die Antwort von Parship). Das Ganze kann gut ein paar Wochen in Anspruch nehmen. Nochmals: Das Zurückbuchen läuft über deine Kreditkartenfirma und NICHT über Parship.
Tja, und auch wenn du den Betrag zurückgebucht bekommen solltest, heisst das effektiv noch nicht, dass das das Ende der Geschichte ist. Denn Parship wird vielleicht nicht locker lassen und dir die Betreibung androhen. Ob Parship effektiv schon betrieben hat, weiss ich nicht. Von dem haben hier noch keine Betroffenen geschrieben.

Ich habe meine persönliche Meinung zu dieser Geschichte bereits Christian weiter oben im Kommentar Thread geschrieben:

Wenn du meine persönliche Meinung willst, dann würde ich wohl einen Vergleich mit Parship anstreben, um die ganze Sache hinter mich zu bringen. Ich würde die Kreditkartenbelastung beanstanden und Parship einen Vorschlag für eine Abschlagszahlung machen. Denn mir wäre jede Minute, die ich mit so einem leidigen Thema beschäftigen müsste, schlicht vergeudete Lebenszeit. Es gibt wirklich Schöneres, als sich mit Betreibungen und Rechtsstreiten auseinandersetzen zu müssen (die Liebe zum Beispiel!). Aber wie gesagt, das ist meine ganz persönliche Meinung und hat mit "Recht haben" überhaupt nichts zu tun, denn "Recht haben oder bekommen", ist nicht das, was für mich im Leben wirklich zählt. Ich persönlich möchte meine kostbare Lebenszeit nicht mit Dingen vergeuden, die mich runter ziehen - auch wenn mich das etwas Geld kostet.

Triff einfach die Entscheidung, die für dich persönlich stimmig ist. Denn das ist die für dich "richtige" Entscheidung. Und dann schaut wieder vorwärts und geniess die Liebe und dein Leben.

Rosemarie


Liebe Katrin Soviel ich weiss, musst du bei Parship 12 Wochen vor Ablauf der Mitgliedschaft kündigen, damit sich der Vertrag nicht automatisch verlängert. Du hast bloss 4 Wochen vor Ablauf gekündigt. Hier findest du mehr dazu: http://www.parship-info.ch/parship-kuendigen/ Du kennst meine Meinung aus diesem Blog Artikel: Ich bin der Auffassung, dass auch für Parship das federzeitige Kündigungsrecht gilt. Parship teilt diese Auffassung nicht. Wie das Philipp Meier schon geschrieben hat, musst du die Belastung bei deiner Kreditkartenfirma sofort beanstanden. Das ist ein schriftliches Formular, das du ausfüllen musst. Wenn du das Formular auf der Webseite deines Kreditkartenherausgebers nicht findest, dann kannst du dort auch anrufen und sie helfen dir weiter. Du musst mit dem Formular auch die entsprechenden Belege einreichen, dass die Abbuchung zu Unrecht erfolgt ist (deine Kündigung, dein Verweis auf das jederzeitige Kündigungsrecht nach Art. 406d Ziff. 7 OR, die Antwort von Parship). Das Ganze kann gut ein paar Wochen in Anspruch nehmen. Nochmals: Das Zurückbuchen läuft über deine Kreditkartenfirma und NICHT über Parship. Tja, und auch wenn du den Betrag zurückgebucht bekommen solltest, heisst das effektiv noch nicht, dass das das Ende der Geschichte ist. Denn Parship wird vielleicht nicht locker lassen und dir die Betreibung androhen. Ob Parship effektiv schon betrieben hat, weiss ich nicht. Von dem haben hier noch keine Betroffenen geschrieben. Ich habe meine persönliche Meinung zu dieser Geschichte bereits Christian weiter oben im Kommentar Thread geschrieben: Wenn du meine persönliche Meinung willst, dann würde ich wohl einen Vergleich mit Parship anstreben, um die ganze Sache hinter mich zu bringen. Ich würde die Kreditkartenbelastung beanstanden und Parship einen Vorschlag für eine Abschlagszahlung machen. Denn mir wäre jede Minute, die ich mit so einem leidigen Thema beschäftigen müsste, schlicht vergeudete Lebenszeit. Es gibt wirklich Schöneres, als sich mit Betreibungen und Rechtsstreiten auseinandersetzen zu müssen (die Liebe zum Beispiel!). Aber wie gesagt, das ist meine ganz persönliche Meinung und hat mit "Recht haben" überhaupt nichts zu tun, denn "Recht haben oder bekommen", ist nicht das, was für mich im Leben wirklich zählt. Ich persönlich möchte meine kostbare Lebenszeit nicht mit Dingen vergeuden, die mich runter ziehen - auch wenn mich das etwas Geld kostet. Triff einfach die Entscheidung, die für dich persönlich stimmig ist. Denn das ist die für dich "richtige" Entscheidung. Und dann schaut wieder vorwärts und geniess die Liebe und dein Leben. Rosemarie
Gäste - Philipp Meier am Sonntag, 11. Februar 2018 11:57

Lieber Rosmarie

Mit Deiner persönlichen Meinung:
"mir wäre jede Minute, die ich mit so einem leidigen Thema beschäftigen müsste, schlicht vergeudete Lebenszeit. Es gibt wirklich Schöneres, als sich mit Betreibungen und Rechtsstreiten auseinandersetzen zu müssen (die Liebe zum Beispiel!)."

verdient PE Digital ihr Geld. Bei Tausenden.
Meine persönliche Meinung: Nicht einknicken und denen das dreckige Geschäft mit rechtswidriger Abofalle in der Schweiz vermiesen. Das Produkt an sich wäre gut. Obwohl auch gewisse Profile fake zu sein scheinen (Von PE bezahlte Köder).
Überlege mir sogar ein Crowdfounding zu starten für einen Anwalt, an welchen sich alle PE Digital Opfer unentgeltlich wenden können...

Lieber Rosmarie Mit Deiner persönlichen Meinung: "mir wäre jede Minute, die ich mit so einem leidigen Thema beschäftigen müsste, schlicht vergeudete Lebenszeit. Es gibt wirklich Schöneres, als sich mit Betreibungen und Rechtsstreiten auseinandersetzen zu müssen (die Liebe zum Beispiel!)." verdient PE Digital ihr Geld. Bei Tausenden. Meine persönliche Meinung: Nicht einknicken und denen das dreckige Geschäft mit rechtswidriger Abofalle in der Schweiz vermiesen. Das Produkt an sich wäre gut. Obwohl auch gewisse Profile fake zu sein scheinen (Von PE bezahlte Köder). Überlege mir sogar ein Crowdfounding zu starten für einen Anwalt, an welchen sich alle PE Digital Opfer unentgeltlich wenden können...
Gäste - Guest am Mittwoch, 16. Dezember 2020 13:45

Hello Philipp,
Please advise on the outcomes, I am in the same situation.
Thank you,
Sophie

Hello Philipp, Please advise on the outcomes, I am in the same situation. Thank you, Sophie
Rosemarie am Sonntag, 11. Februar 2018 14:03

Weisst du, Philipp, jede und jeder soll genau das tun, was für sie oder ihn stimmig ist. Das ist der Kern meiner Botschaft. Es ist mir so etwas von egal, was Parship und andere verdienen oder nicht verdienen. Denn das hat mit meinem persönlichen Lebensglück überhaupt nichts zu tun.

Mein Metier ist die Liebe. Und ich zeige Wege auf, die dorthin führen. Und jeder soll auch bei der automatischen Vertragsverlängerung für sich selbst entscheiden dürfen, ob ein Kampf dagegen ein Schritt in eine Richtung ist, die sich stimmig anfühlt - oder eben nicht. Unsere persönliche Entscheidungsfreiheit ist für mich etwas vom Wertvollsten und Wunderbarsten, das wir haben.

Ich respektiere deine Auffassung! Und du wirst ganz bestimmt andere finden, die deinen Weg gehen wollen. Das ist prima! Aber es wird auch Menschen geben, für die das nicht stimmig ist. Und das ist ebenso ok. Und niemand soll sich deswegen hinterfragen müssen oder schlecht fühlen.

PS: Hier kommt noch ein PS von mir, das dir vielleicht nicht so leicht runter rutschen wird, das aber ganz viel Kraft in sich birgt, wenn man es mal für sich entdeckt hat: Eigenverantwortung zu übernehmen!
Jeder, der in diese Situation kommt, hat eines nicht getan, nämlich die AGBs mit den Kündigungsbestimmungen gelesen und rechtzeitig gekündigt... Finde ich die automatische Kündigungsverlängerung deshalb ok? NEIN, ich finde sie total überflüssig!!! Aber Eigenverantwortung zu übernehmen, heisst für mich, die eigenen Anteile an einer Geschichte zu erkennen - egal, ob ich das Ergebnis mag oder nicht.
Sobald ich nämlich meine eigenen Anteile an einer Geschichte erkenne (nicht im Sinne von "selber Schuld", sondern aus einem liebevollen und neugierigen Blickwinkel heraus von "was ist hier genau abgelaufen"), kann ich auch erkennen, dass ich kein Opfer bin - weder ein Opfer von Parship, ein Opfer der Umstände, ein Opfer der Liebe noch ein Opfer einer ungerechten Gesetzgebung... Zu erkennen, dass ich zu einer Situation beigetragen habe und deswegen kein Opfer bin, kann unglaublich Kraft geben und unsere ganze Macht aufzeigen: Dass wir unsere Realität gestalten und nicht bloss Figuren auf einem Schachbrett sind, die hin- und hergeschoben werden. Aus dieser gestärkten Position heraus kann ich mir dann überlegen, was sich für mich als Individuum in diesem Moment stimmig anfühlt. Und zwar völlig unabhängig davon, wie viel Kohle Parship macht oder nicht macht, und völlig unabhängig davon, was für dich oder für mich "richtig" ist.

Ich danke dir für deinen Kommentar!


Weisst du, Philipp, jede und jeder soll genau das tun, was für sie oder ihn stimmig ist. Das ist der Kern meiner Botschaft. Es ist mir so etwas von egal, was Parship und andere verdienen oder nicht verdienen. Denn das hat mit meinem persönlichen Lebensglück überhaupt nichts zu tun. Mein Metier ist die Liebe. Und ich zeige Wege auf, die dorthin führen. Und jeder soll auch bei der automatischen Vertragsverlängerung für sich selbst entscheiden dürfen, ob ein Kampf dagegen ein Schritt in eine Richtung ist, die sich stimmig anfühlt - oder eben nicht. Unsere persönliche Entscheidungsfreiheit ist für mich etwas vom Wertvollsten und Wunderbarsten, das wir haben. Ich respektiere deine Auffassung! Und du wirst ganz bestimmt andere finden, die deinen Weg gehen wollen. Das ist prima! Aber es wird auch Menschen geben, für die das nicht stimmig ist. Und das ist ebenso ok. Und niemand soll sich deswegen hinterfragen müssen oder schlecht fühlen. PS: Hier kommt noch ein PS von mir, das dir vielleicht nicht so leicht runter rutschen wird, das aber ganz viel Kraft in sich birgt, wenn man es mal für sich entdeckt hat: Eigenverantwortung zu übernehmen! Jeder, der in diese Situation kommt, hat eines nicht getan, nämlich die AGBs mit den Kündigungsbestimmungen gelesen und rechtzeitig gekündigt... Finde ich die automatische Kündigungsverlängerung deshalb ok? NEIN, ich finde sie total überflüssig!!! Aber Eigenverantwortung zu übernehmen, heisst für mich, die eigenen Anteile an einer Geschichte zu erkennen - egal, ob ich das Ergebnis mag oder nicht. Sobald ich nämlich meine eigenen Anteile an einer Geschichte erkenne (nicht im Sinne von "selber Schuld", sondern aus einem liebevollen und neugierigen Blickwinkel heraus von "was ist hier genau abgelaufen"), kann ich auch erkennen, dass ich kein Opfer bin - weder ein Opfer von Parship, ein Opfer der Umstände, ein Opfer der Liebe noch ein Opfer einer ungerechten Gesetzgebung... Zu erkennen, dass ich zu einer Situation beigetragen habe und deswegen kein Opfer bin, kann unglaublich Kraft geben und unsere ganze Macht aufzeigen: Dass wir unsere Realität gestalten und nicht bloss Figuren auf einem Schachbrett sind, die hin- und hergeschoben werden. Aus dieser gestärkten Position heraus kann ich mir dann überlegen, was sich für mich als Individuum in diesem Moment stimmig anfühlt. Und zwar völlig unabhängig davon, wie viel Kohle Parship macht oder nicht macht, und völlig unabhängig davon, was für dich oder für mich "richtig" ist. Ich danke dir für deinen Kommentar!
Gäste - Christian am Mittwoch, 07. Februar 2018 11:25

Liebe Rosemarie
Zuerst mal vielen Dank, dass für deine wertvollen Auskünfte zu diesem mühsamen Thema!
Ich erlebe dasselbe wie hier schon x-mal geschildert: Kündigungsfrist bei Parship Premium versäumt. Dann per Einschreiben eine sofortige Vertragskündigung mit Verweis auf Art. 406d geschickt. Parship hat das ignoriert und droht nun damit, meinen "Fall ohne weitere Ankündigung an unseren Inkassodienstleister" weiterzuleiten. Dummerweise habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Im Fall einer Betreibungsandrohung werde ich sicher Rechtsvorschlag erheben. Wissen Sie, ob andere Ex-Kunden damit durchgekommen sind, oder ob das dann noch mehr Probleme mit sich gezogen hat?
Mit besten Grüssen,
Christian

Liebe Rosemarie Zuerst mal vielen Dank, dass für deine wertvollen Auskünfte zu diesem mühsamen Thema! Ich erlebe dasselbe wie hier schon x-mal geschildert: Kündigungsfrist bei Parship Premium versäumt. Dann per Einschreiben eine sofortige Vertragskündigung mit Verweis auf Art. 406d geschickt. Parship hat das ignoriert und droht nun damit, meinen "Fall ohne weitere Ankündigung an unseren Inkassodienstleister" weiterzuleiten. Dummerweise habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Im Fall einer Betreibungsandrohung werde ich sicher Rechtsvorschlag erheben. Wissen Sie, ob andere Ex-Kunden damit durchgekommen sind, oder ob das dann noch mehr Probleme mit sich gezogen hat? Mit besten Grüssen, Christian
Rosemarie am Sonntag, 11. Februar 2018 10:21

Lieber Christian, ich weiss leider nicht, ob Parship oder ElitePartner die Drohung zur Betreibung tatsächlich wahr gemacht haben - oder ob aus Angst vor Betreibung jeweils bezahlt wurde. Was ich natürlich auch verstehe, denn niemand findet es witzig, einen Betreibungsregister Eintrag zu haben...
Was ich hier versuche, ist vor allem Prävention zu betreiben und die Online Datenden darauf aufmerksam zu machen, dass sie auf ganz einfache Weiser der Kündigungsfalle entgehen können (siehe meinen Blog Artikel). Ich kann dir deine Entscheidung nicht abnehmen, ob du einen Eintrag ins Betreibungsregister riskieren willst oder nicht.
Wenn du meine persönliche Meinung willst, dann würde ich wohl einen Vergleich mit Parship anstreben, um die ganze Sache hinter mich zu bringen. Ich würde ihnen einen Vorschlag für eine Abschlagszahlung machen. Denn mir wäre jede Minute, die ich mit so einem leidigen Thema beschäftigen müsste, schlicht vergeudete Lebenszeit. Es gibt wirklich Schöneres, als sich mit Betreibungen und Rechtsstreiten auseinandersetzen zu müssen (die Liebe zum Beispiel!). Aber wie gesagt, das ist meine ganz persönliche Meinung und hat mit "Recht haben" überhaupt nichts zu tun, sondern alleine mit meiner Einstellung, dass ich meine Zeit nicht mit Dingen vergeuden will, die sich absolut miserabel anfühlen. Triff die Entscheidung, die für dich persönlich stimmig ist. Und dann schau vorwärts und füll dein Leben mit wunderbaren Momenten an. Alles Liebe und danke für deinen Kommentar!
Rosemarie

Lieber Christian, ich weiss leider nicht, ob Parship oder ElitePartner die Drohung zur Betreibung tatsächlich wahr gemacht haben - oder ob aus Angst vor Betreibung jeweils bezahlt wurde. Was ich natürlich auch verstehe, denn niemand findet es witzig, einen Betreibungsregister Eintrag zu haben... Was ich hier versuche, ist vor allem Prävention zu betreiben und die Online Datenden darauf aufmerksam zu machen, dass sie auf ganz einfache Weiser der Kündigungsfalle entgehen können (siehe meinen Blog Artikel). Ich kann dir deine Entscheidung nicht abnehmen, ob du einen Eintrag ins Betreibungsregister riskieren willst oder nicht. Wenn du meine persönliche Meinung willst, dann würde ich wohl einen Vergleich mit Parship anstreben, um die ganze Sache hinter mich zu bringen. Ich würde ihnen einen Vorschlag für eine Abschlagszahlung machen. Denn mir wäre jede Minute, die ich mit so einem leidigen Thema beschäftigen müsste, schlicht vergeudete Lebenszeit. Es gibt wirklich Schöneres, als sich mit Betreibungen und Rechtsstreiten auseinandersetzen zu müssen (die Liebe zum Beispiel!). Aber wie gesagt, das ist meine ganz persönliche Meinung und hat mit "Recht haben" überhaupt nichts zu tun, sondern alleine mit meiner Einstellung, dass ich meine Zeit nicht mit Dingen vergeuden will, die sich absolut miserabel anfühlen. Triff die Entscheidung, die für dich persönlich stimmig ist. Und dann schau vorwärts und füll dein Leben mit wunderbaren Momenten an. Alles Liebe und danke für deinen Kommentar! Rosemarie
Gäste - Karin Müller am Dienstag, 09. Januar 2018 13:15

Guten Tag

Ich habe bei Elite Partner ein 6 Mt Abo gekauft, welches am 31.03.2018 endet. Anfang Januar 2018 habe ich gekündigt. Leider ein paar Tage zu spät. Bis 31. Dez. 2017 hätte die Kündigung eintreffen müssen. Hab ich Chancen?

Guten Tag Ich habe bei Elite Partner ein 6 Mt Abo gekauft, welches am 31.03.2018 endet. Anfang Januar 2018 habe ich gekündigt. Leider ein paar Tage zu spät. Bis 31. Dez. 2017 hätte die Kündigung eintreffen müssen. Hab ich Chancen?
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