Den Richtigen finden

Rosemarie zeigt brillanten, bewussten Frauen, die schon lange keine befriedigende Liebesbeziehung mehr hatten, wie sie ihre natürlichen inneren Ressourcen nutzen, um den richtigen Mann anzuziehen & gemeinsam unendlich glücklich zu werden.
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Online Partnervermittlung Kündigung und Kündigungsfalle bei Parship, eDarling und ElitePartner

Online Partnervermittlung Kündigung und Kündigungsfalle bei Parship, eDarling und ElitePartner

Sie haben endlich den Richtigen auf der Online Dating Plattform kennengelernt! Sie sind frisch verliebt und mit Ihrem Schatz läuft es grossartig. Sie spüren, dass Sie das Zeug zum Traumpaar haben. Natürlich gehen Sie nicht mehr online, denn Sie haben ihn ja bereits gefunden.

Und plötzlich bekommen Sie von Parship, eDarling oder ElitePartner die Mitteilung, dass Ihr Vertrag für 6 Monate oder sogar ein Jahr automatisch verlängert wurde - weil Sie den Vertrag gemäss AGB nicht rechtzeitig gekündigt haben...

Wie Sie wissen, war ich in meinem „früheren Leben" Juristin und Anwältin. Dadurch ist es mir in Fleisch und Blut übergegangen, die AGB jeweils gut durchzulesen. Ich kann es jedoch sehr gut verstehen, wenn Sie vieles lieber tun, als zehn Seiten Kleingedrucktes zu lesen! Und dennoch muss ich Sie mit diesem leidigen Thema Kündigung belästigen, denn ich habe gerade eben wieder von einer Betroffenen gehört, die in die Falle der automatischen Vertragsverlängerung bei einer der grossen Online Partnervermittlungen getappt ist. Und das ist nicht nur höchst ärgerlich, sondern es kostet auch viel Geld.

Deshalb habe ich heute für Sie ausnahmsweise wieder mal meinen Juristinnen-Hut aufgesetzt und gebe Ihnen in diesem Blogartikel einen einfachen Tipp, wie Sie die Kündigungsfalle mit automatischer Vertragsverlängerung bei den Online Partnervermittlungen vermeiden können. Damit wir uns wieder auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: die Liebe.

Leider ist die Rechtslage zur Gültigkeit einer automatischen Vertragsverlängerung bei nicht rechtzeitiger Kündigung noch nicht in allen deutschsprachigen Ländern eindeutig geklärt. In der Schweiz beispielsweise wird eine automatische Verlängerung des Vertrages bei Online Partnervermittlungen in aller Regel als ungültig erachtet und es wird ein jederzeitiges Kündigungsrecht bejaht. In Deutschland ist diese Frage noch vom Bundesgerichtshof zu entscheiden, was noch einige Zeit dauern könnte.

Aber auch mit der Rechtslage in der Schweiz sind Sie noch nicht aus dem Schneider! Zwar wird, wie gesagt, von den Gerichten in der Regel eine automatische Vertragsverlängerung als ungültig erachtet und ein jederzeitiges Kündigungsrecht bei Online Partnervermittlungen geschützt. Allerdings müssen Sie dann die Leistungen, die Sie bis zur Kündigung bezogen haben, bezahlen. Es ist schon vorgekommen, dass eine Online Dating Plattform in einem solchen Fall für die automatische Auswertung des Persönlichkeitsprofils 59 Euro, für jede gesendete Nachricht 15 Euro und für jede gelesene Nachricht 35 Euro in Rechnung gestellt hat. Und das geht ins Geld! Ob das nun als eine Umgehung des Widerrufsrechts angesehen werden kann oder nicht, ist ebenfalls noch von höchster Stelle zu entscheiden.

Ich empfehle Ihnen, sich vor Vertragsschluss gut zu überlegen, für wie lange Sie sich gegenüber der Online Partnervermittlung vertraglich binden wollen. Die Durchsetzung eines jederzeitigen Kündigungsrechts kann, wie beschrieben, problematisch sein und könnte Sie einiges an Geld und Nerven kosten.

Da ich langjährige Erfahrung an einem Gericht habe, weiss ich eines mit Sicherheit:

Sie wollen keinen Rechtsstreit vor Gericht ausfechten oder sich monatelang mit Anwälten auseinandersetzen!

Wie Sie aus meinem Buch SIE SUCHT IHN wissen, empfehle ich Ihnen, eine 6-monatige Mitgliedschaft bei einer Online Partnervermittlung abzuschliessen. Verlängern können Sie immer!

Der folgende Tipp bewahrt Sie zwar nicht davor, kurz in die AGB zu schauen, aber er schützt Sie garantiert davor, die Kündigungsfrist zu verpassen und in die Falle einer automatischen Vertragsverlängerung zu tappen:

Kündigen Sie Ihre Mitgliedschaft sofort nach Vertragsschluss wieder auf Ende der vereinbarten 6-monatigen Laufzeit.

Schauen Sie sich die jeweiligen AGB zum Thema Kündigung genau an, denn sowohl Kündigungsfrist als auch Kündigungsform variieren bei den verschiedenen Anbietern. Sie finden die AGB bei Parship, eDarling und ElitePartner jeweils ganz unten auf der Startseite, bevor Sie sich einloggen.

ElitePartner beispielsweise akzeptiert nur eine Kündigung per Fax oder Brief mit eigenhändiger Unterschrift. Sie kündigen bei Elite am besten mittels eingeschriebenem Brief mit Rückschein.

Halten Sie sich unbedingt an die von Ihrem Anbieter in den AGB bestimmte Kündigungsform.

Wenn Sie diesen Trick anwenden, binden Sie sich nur für die von Ihnen abgeschlossene Vertragsdauer von 6 Monaten und laufen garantiert nicht in die Falle einer automatischen Vertragsverlängerung. Wenn Ihr Vertrag bereits einige Zeit läuft, dann würde ich ihn in den nächsten Tagen sicherheitshalber auf Ende der Laufzeit kündigen.

So gibt es für Sie kein böses Erwachen, und Sie können sich unbeschwert der Suche nach Ihrem Traummann und dem Spiel des Flirtens und der Liebe widmen. Viel Spass dabei!


Auf die Liebe und auf Sie!

Ihre Rosemarie Ballmer


PS: Mehr Tipps zu diesem Thema finden Sie in meinem Blogartikel "Internet-Partnervermittler lockt Kunden in die Preisfalle"​.



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Kommentare 48

Gäste - Karin am Dienstag, 10. Januar 2017 22:29

Liebe Rosmarie,

Dein Blog ist ein Segen!

Ich habe kürzlich dummerweise ein 2-Jahres-Vertrag abgeschlossen bei Parship und möchte den Vertrag wieder lösen. Kann ich mich auf das Widerrufsrecht berufen? Vorgehen wie bei einer sofortigen Kündigung, wie es weiter oben beschrieben steht?

Wäre Dir sehr dankbar für einen Kommentar.



Liebe Rosmarie, Dein Blog ist ein Segen! Ich habe kürzlich dummerweise ein 2-Jahres-Vertrag abgeschlossen bei Parship und möchte den Vertrag wieder lösen. Kann ich mich auf das Widerrufsrecht berufen? Vorgehen wie bei einer sofortigen Kündigung, wie es weiter oben beschrieben steht? Wäre Dir sehr dankbar für einen Kommentar.
Rosemarie am Freitag, 06. Januar 2017 22:28

Hallo Nino

Ich würde mich auf die Ungültigkeit der automatischen Vertragsverlängerung berufen. Und das mit eingeschriebenem Brief an Parship.

Der Artikel im Schweizerischen OR ist folgender: Art. 406d Ziff. 7 OR

Laut Bestimmungen zur Partnerschaftsvermittlung im OR kann der Vertrag mit einem Online Partnervermittlungsdienst wie Parship, ElitePartner, eDarling oder Be2 jederzeit gekündigt werden, weil den Kunden bei diesen Vermittlungsdiensten auf ihr individuelles Profil zugeschnittene, konkrete Partnervorschläge unterbreitet werden. Der Kunde muss lediglich die Leistungen bis zur Vertragsauflösung bezahlen. Ungültig sind, wie bereits erwähnt, auch die automatischen Vertragsverlängerungen.

Dass die Artikel des Schweizerischen Obligationenrechts nicht bloss für „klassische“ Ehe- und Partnerschaftsvermittlungen anwendbar sind, hat schon Rechtsanwalt Thomas Pietruszak in einem Standardwerk zum Schweizerischen Obligationenrecht widerlegt. „Sobald Internet-partnerbösen Vorschläge passend zum Profil des Kunden zuschicken, sind die betreffenden Gesetzesartikel anwendbar“, hielt Pietruszak fest (vgl. Art. 406a - 406h OR, Honsell (Hrsg.), Kurzkommentar OR, Basel 2014).

Ich würde mich nicht mehr bei Parship einloggen und sicher keine Partnervorschläge mehr anklicken, Nachrichten anschauen oder jemanden anschreiben.

Ich wünsche dir alles Gute!

Rosemarie

Hallo Nino Ich würde mich auf die Ungültigkeit der automatischen Vertragsverlängerung berufen. Und das mit eingeschriebenem Brief an Parship. Der Artikel im Schweizerischen OR ist folgender: Art. 406d Ziff. 7 OR Laut Bestimmungen zur Partnerschaftsvermittlung im OR kann der Vertrag mit einem Online Partnervermittlungsdienst wie Parship, ElitePartner, eDarling oder Be2 jederzeit gekündigt werden, weil den Kunden bei diesen Vermittlungsdiensten auf ihr individuelles Profil zugeschnittene, konkrete Partnervorschläge unterbreitet werden. Der Kunde muss lediglich die Leistungen bis zur Vertragsauflösung bezahlen. Ungültig sind, wie bereits erwähnt, auch die automatischen Vertragsverlängerungen. Dass die Artikel des Schweizerischen Obligationenrechts nicht bloss für „klassische“ Ehe- und Partnerschaftsvermittlungen anwendbar sind, hat schon Rechtsanwalt Thomas Pietruszak in einem Standardwerk zum Schweizerischen Obligationenrecht widerlegt. „Sobald Internet-partnerbösen Vorschläge passend zum Profil des Kunden zuschicken, sind die betreffenden Gesetzesartikel anwendbar“, hielt Pietruszak fest (vgl. Art. 406a - 406h OR, Honsell (Hrsg.), Kurzkommentar OR, Basel 2014). Ich würde mich nicht mehr bei Parship einloggen und sicher keine Partnervorschläge mehr anklicken, Nachrichten anschauen oder jemanden anschreiben. Ich wünsche dir alles Gute! Rosemarie
Gäste - Nino am Freitag, 06. Januar 2017 06:08

Hallo Rosmarie
Ich habe gerade Ärger mit Parship. Ich habe eine 1 Jahres Mitgliedschaft abgeschlossen. Nach ca. 8 Monaten hatte ich genug davon und habe mich seither nie mehr eingeloggt. Das Vertragsende von Ende November 2016 habe ich natürlich verschwitzt. Mitte letztes Jahr musste ich jedoch meine Kreditkarte sperren, weshalb Parship den Betrag nicht abbuchen konnte. Nun werde ich gemahnt. Was soll ich tun? Vielen Dank
Nino

Hallo Rosmarie Ich habe gerade Ärger mit Parship. Ich habe eine 1 Jahres Mitgliedschaft abgeschlossen. Nach ca. 8 Monaten hatte ich genug davon und habe mich seither nie mehr eingeloggt. Das Vertragsende von Ende November 2016 habe ich natürlich verschwitzt. Mitte letztes Jahr musste ich jedoch meine Kreditkarte sperren, weshalb Parship den Betrag nicht abbuchen konnte. Nun werde ich gemahnt. Was soll ich tun? Vielen Dank Nino
Gäste - P. Meier am Dienstag, 30. Januar 2018 18:22

Hallo Nino

Wie ist es weiter gegangen nach den Mahnungen? Haben sie Dich versucht zu Betreiben? Falls ja, hast Du Rechtsvorschlag erhoben?

Vielen Dank für eine Schilderung Deiner Geschichte

Ein von Parship terrorisierter ehemaliger Kunde

Hallo Nino Wie ist es weiter gegangen nach den Mahnungen? Haben sie Dich versucht zu Betreiben? Falls ja, hast Du Rechtsvorschlag erhoben? Vielen Dank für eine Schilderung Deiner Geschichte Ein von Parship terrorisierter ehemaliger Kunde
Rosemarie am Donnerstag, 15. Dezember 2016 08:27

Na also, mit etwas Geduld ging es doch noch :-) Ich freue mich sehr, dass Elite eingelenkt und Sie aus dem Vertrag entlassen hat. Herzlichen Dank auch für Ihr Feedback. Ich freue mich umso mehr für Sie, weil Sie mir ja geschrieben haben, dass Sie und Ihre Traumfrau Weihnachten gemeinsam feiern. Ende gut, alles gut!

Ich wünsche Ihnen auch wunderschöne Festtage.

Alles Liebe für Sie.

Rosemarie

Na also, mit etwas Geduld ging es doch noch :-) Ich freue mich sehr, dass Elite eingelenkt und Sie aus dem Vertrag entlassen hat. Herzlichen Dank auch für Ihr Feedback. Ich freue mich umso mehr für Sie, weil Sie mir ja geschrieben haben, dass Sie und Ihre Traumfrau Weihnachten gemeinsam feiern. Ende gut, alles gut! Ich wünsche Ihnen auch wunderschöne Festtage. Alles Liebe für Sie. Rosemarie
Gäste - Gast am Mittwoch, 14. Dezember 2016 12:06

Vielen, Vielen Dank für diesen Blogeintrag und die Hilfe.
Denn auch ich bin in die "Falle" von ElitePartner geraten. Erst habe ich freundliche Mails geschrieben. Mir wurde im Anschluss ein Angebot unterbreitet, dass ich 20% Nachlass erhalte, aber nur wenn ich innerhalb von 7 Tagen das Geld überweise. (zum Glück habe ich meinen Zahlungsverkehr so eingerichtet, dass nicht einfach abgebucht werden kann...)
Ich bin natürlich nicht auf das Angebot eingegangen, denn ich wollte ja das Angebot nicht weiter nutzen. Hier hat mir mein Bauchgefühl gesagt, Zahlung im Voraus und dann die Leistung in Anspruch nehmen. Also bezahlst du nicht - denn du willst das ja gar nicht...
ElitePartner blieb aber stur und fing an zu drohen.
Das kann ich auch, habe ich mir gedacht und erstmals meinen Anwalt erwähnt. Und siehe da, plötzlich kam Bewegung in die Sache...
Nach nochmals 1,5 Wochen warten, dann der für mich positive entscheid - Dennoch kommen wir Ihrem Wunsch nach einer vorzeitigen Vertragsauflösung nach. Ich habe Ihre Premium-Mitgliedschaft per sofort beendet und die Vertragsverlängerung storniert.

Na also geht doch...

Vielen Dank an Rosmarie Ballmer für Ihre Hilfe!
Ich wünsche frohe Festtage.

Vielen, Vielen Dank für diesen Blogeintrag und die Hilfe. Denn auch ich bin in die "Falle" von ElitePartner geraten. Erst habe ich freundliche Mails geschrieben. Mir wurde im Anschluss ein Angebot unterbreitet, dass ich 20% Nachlass erhalte, aber nur wenn ich innerhalb von 7 Tagen das Geld überweise. (zum Glück habe ich meinen Zahlungsverkehr so eingerichtet, dass nicht einfach abgebucht werden kann...) Ich bin natürlich nicht auf das Angebot eingegangen, denn ich wollte ja das Angebot nicht weiter nutzen. Hier hat mir mein Bauchgefühl gesagt, Zahlung im Voraus und dann die Leistung in Anspruch nehmen. Also bezahlst du nicht - denn du willst das ja gar nicht... ElitePartner blieb aber stur und fing an zu drohen. Das kann ich auch, habe ich mir gedacht und erstmals meinen Anwalt erwähnt. Und siehe da, plötzlich kam Bewegung in die Sache... Nach nochmals 1,5 Wochen warten, dann der für mich positive entscheid - Dennoch kommen wir Ihrem Wunsch nach einer vorzeitigen Vertragsauflösung nach. Ich habe Ihre Premium-Mitgliedschaft per sofort beendet und die Vertragsverlängerung storniert. Na also geht doch... Vielen Dank an Rosmarie Ballmer für Ihre Hilfe! Ich wünsche frohe Festtage.
Rosemarie am Freitag, 18. November 2016 15:32

Hallo Andy

Das tut mir sehr leid zu hören, dass mein Blogpost betr. Kündigung zu spät den Weg zu dir gefunden hat. Das mit der automatischen Vertragsverlängerung ist wirklich ärgerlich.

Aus deinem Kommentar zum Blogpost nehme ich mal an, dass du in der Schweiz wohnst. Ich habe dir hier die (momentane) Rechtslage FÜR DIE SCHWEIZ zusammengefasst:

Parship wird, wie eDarling ElitePartner, zu den Partnervermittlungen gezählt, weil den Mitgliedern im Unterschied beispielsweise zu swissflirt Partnervorschläge gemacht werden. Und die Rechtslage ist so, dass Partnervermittlungsverträge jederzeit kündbar sind - egal, was die AGB der einzelnen Anbieter dazu sagen.

Am besten gehst du so vor:

Verschicke sobald als möglich die Kündigung per eingeschriebenen Brief. Die Postadresse kannst du den AGBs von Parship entnehmen, die du ganz unten auf der Startseite von Parship findest, bevor du dich überhaupt einloggen musst.

Zeitgleich würde ich die eingescannte Kündigung auch per E-Mail an Parship schicken. Wichtig ist aber auf jeden Fall die Kündigung per eingeschriebenen Brief.

Deine Kündigung könnte in etwa so lauten:

"Betreff: Kündigung meiner kostenpflichtigen Mitgliedschaft per sofort

Hiermit kündige ich meine kostenpflichtige Mitgliedschaft per sofort. Nachdem ich mich anwaltlich habe beraten lassen, mache ich von meinem jederzeitigen Kündigungsrecht von Partnervermittlungsverträgen gemäss Schweizerischem OR Gebrauch. Ich bitte Sie, mir in den nächsten Tagen eine Kündigungsbestätigung mit Angabe des Enddatums meines Vertrages per E-Mail oder per Post an die oben genannte Adresse zukommen zu lassen.

In der Kündigung vermerken musst du:
1. Deine E-Mail Adresse, mit der du dich bei Parship angemeldet hast, oder dein Benutzername oder deine Chiffre.
2. Dein Service-Passwort.

Mit freundlichen Grüssen

Deine eigenhändige Unterschrift"

Wichtig ist, dass du Parship ab sofort nicht mehr nutzt! Logge dich sich nicht mehr ein, lies keine Partnervorschläge mehr und kontaktiere keine anderen Mitglieder mehr!
Du schuldest nämlich den Mitgliederbeitrag bis zur Kündigung. Es hat schon Fälle gegeben, bei denen eine Online Partnervermittlung überhöhte Preise für solche Dienste wie das Ansehen eines neuen Partnervorschlags oder das Verschicken einer Nachricht verlangt hat. Um das zu umgehen, solltest du ab sofort Parship nicht mehr nutzen.

Hier ist noch der Link zu einem entsprechenden Artikel des "Beobachters". Im Artikel ist die Rechtslage für die Schweiz nochmals beschrieben und dort kannst du nochmals nachlesen, wie du vorgehen solltest.:
http://www.beobachter.ch/konsum/konsumfallen/artikel/online-partnervermittlungen_partnersuche-ohne-ende/

Ich wünsche dir viel Erfolg und keinen Ärger mehr bei der Auflösung des Vertrages.

Und ich hoffe natürlich, dass du deinen Traumpartner gefunden und vor lauter Glück einfach vergessen hast, den Vertrag zu kündigen.

Herzliche Grüsse

Rosemarie

Hallo Andy Das tut mir sehr leid zu hören, dass mein Blogpost betr. Kündigung zu spät den Weg zu dir gefunden hat. Das mit der automatischen Vertragsverlängerung ist wirklich ärgerlich. Aus deinem Kommentar zum Blogpost nehme ich mal an, dass du in der Schweiz wohnst. Ich habe dir hier die (momentane) Rechtslage FÜR DIE SCHWEIZ zusammengefasst: Parship wird, wie eDarling ElitePartner, zu den Partnervermittlungen gezählt, weil den Mitgliedern im Unterschied beispielsweise zu swissflirt Partnervorschläge gemacht werden. Und die Rechtslage ist so, dass Partnervermittlungsverträge jederzeit kündbar sind - egal, was die AGB der einzelnen Anbieter dazu sagen. Am besten gehst du so vor: Verschicke sobald als möglich die Kündigung per eingeschriebenen Brief. Die Postadresse kannst du den AGBs von Parship entnehmen, die du ganz unten auf der Startseite von Parship findest, bevor du dich überhaupt einloggen musst. Zeitgleich würde ich die eingescannte Kündigung auch per E-Mail an Parship schicken. Wichtig ist aber auf jeden Fall die Kündigung per eingeschriebenen Brief. Deine Kündigung könnte in etwa so lauten: "Betreff: Kündigung meiner kostenpflichtigen Mitgliedschaft per sofort Hiermit kündige ich meine kostenpflichtige Mitgliedschaft per sofort. Nachdem ich mich anwaltlich habe beraten lassen, mache ich von meinem jederzeitigen Kündigungsrecht von Partnervermittlungsverträgen gemäss Schweizerischem OR Gebrauch. Ich bitte Sie, mir in den nächsten Tagen eine Kündigungsbestätigung mit Angabe des Enddatums meines Vertrages per E-Mail oder per Post an die oben genannte Adresse zukommen zu lassen. In der Kündigung vermerken musst du: 1. Deine E-Mail Adresse, mit der du dich bei Parship angemeldet hast, oder dein Benutzername oder deine Chiffre. 2. Dein Service-Passwort. Mit freundlichen Grüssen Deine eigenhändige Unterschrift" Wichtig ist, dass du Parship ab sofort nicht mehr nutzt! Logge dich sich nicht mehr ein, lies keine Partnervorschläge mehr und kontaktiere keine anderen Mitglieder mehr! Du schuldest nämlich den Mitgliederbeitrag bis zur Kündigung. Es hat schon Fälle gegeben, bei denen eine Online Partnervermittlung überhöhte Preise für solche Dienste wie das Ansehen eines neuen Partnervorschlags oder das Verschicken einer Nachricht verlangt hat. Um das zu umgehen, solltest du ab sofort Parship nicht mehr nutzen. Hier ist noch der Link zu einem entsprechenden Artikel des "Beobachters". Im Artikel ist die Rechtslage für die Schweiz nochmals beschrieben und dort kannst du nochmals nachlesen, wie du vorgehen solltest.: http://www.beobachter.ch/konsum/konsumfallen/artikel/online-partnervermittlungen_partnersuche-ohne-ende/ Ich wünsche dir viel Erfolg und keinen Ärger mehr bei der Auflösung des Vertrages. Und ich hoffe natürlich, dass du deinen Traumpartner gefunden und vor lauter Glück einfach vergessen hast, den Vertrag zu kündigen. Herzliche Grüsse Rosemarie
Gäste - andy am Dienstag, 15. November 2016 18:18

bin auch drauf reingefall. bezahle jetzt fuers 2015 ca sechshundertsechzig schtuz der ideal payment. auf das jetzige jahr verwies parshit nur wieder auf ideal payment. sende jetzt eine kuendigung ab eingeschrieben und hoffe das ich nur die zum tag des eingeschrieben briefes nachzahlen muss....

ärgerlich, ein anwalt hat mir geraten zu bezahlen. und zwar die ganzen zwei jahre, chancen sind klein vor gericht da rauszukommen

bin auch drauf reingefall. bezahle jetzt fuers 2015 ca sechshundertsechzig schtuz der ideal payment. auf das jetzige jahr verwies parshit nur wieder auf ideal payment. sende jetzt eine kuendigung ab eingeschrieben und hoffe das ich nur die zum tag des eingeschrieben briefes nachzahlen muss.... ärgerlich, ein anwalt hat mir geraten zu bezahlen. und zwar die ganzen zwei jahre, chancen sind klein vor gericht da rauszukommen
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